B2B-Inkasso und Vollstreckungsverfahren für Unternehmen
Wir führen Forderungsfälle bis zum Abschluss.
Vom außergerichtlichen Inkasso über Gerichtsverfahren bis zur wirksamen Vollstreckung. Ruhig, formal, effektiv — mit voller Kosten- und Risikokontrolle.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Schuldner auf Zeit spielt — haben Sie meist recht.
01
Der Schuldner antwortet nicht, sagt aber auch nicht direkt, dass er nicht zahlen wird.
02
Jeder Kontakt endet mit einem neuen Versprechen und einem verschobenen Termin.
03
Irgendwann wissen Sie nicht mehr, ob Sie noch verhandeln oder bereits Zeit verschwenden.
04
Wenn der Fall vor Gericht kommt, stellt sich oft heraus, dass das Vermögen bereits anderweitig gesichert ist.
Deshalb ist effektives Inkasso ein Prozess — nicht eine einzelne Mahnung.
Inkassoprozess
Wie die Forderungseintreibung Schritt für Schritt funktioniert.
Ein klarer Aktionsplan — von der Analyse bis zur Zwangsvollstreckung. In jeder Phase wissen Sie, was wir tun, was es kostet und welche Alternativen es gibt.
01
Fallanalyse
Dokumente, Chancen, Risiken, Kosten, Handlungsoptionen. Eine klare Empfehlung, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
02
Außergerichtliches Inkasso
Zahlungsaufforderungen, direkter Kontakt, Verhandlungen und Vergleiche. In vielen Fällen endet diese Phase mit der Forderungseintreibung — ohne Gericht.
03
Klage und Zahlungsbefehl
Klage, Forderungssicherung, Zahlungsbefehl oder Urteil. Vollständige prozessuale Vertretung.
04
Zwangsvollstreckung
Gerichtsvollzieher, Vermögensermittlung, Kontopfändung und Vermögensbeschlagnahme. Kontrolle bis zum Abschluss.
Umfang der Inkassodienstleistungen
Inkasso — von der Mahnung bis zur Vollstreckung.
In den meisten Fällen erfolgt die Forderungseintreibung im vorgerichtlichen Stadium — Gerichtsverfahren sind der letzte Ausweg, nicht der erste Schritt.
Außergerichtliches Inkasso
Das außergerichtliche Inkasso ist die erste und häufig wirksamste Phase der Forderungseintreibung. Es umfasst die Zahlungsverfolgung ohne Einschaltung des Gerichts — durch Zahlungsaufforderungen, direkten Schuldnerkontakt, Verhandlung der Rückzahlungsbedingungen und Vergleichsvereinbarungen.
In unserer Praxis werden viele Fälle in genau dieser Phase gelöst. Eine gut vorbereitete Zahlungsaufforderung, gestützt auf die Analyse der rechtlichen und finanziellen Situation des Schuldners, wirkt effektiver als formelle Drohungen.
Außergerichtliches Inkasso ist die kostengünstigste Option — sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner. Es entstehen keine Gerichtsgebühren, Geschäftsbeziehungen werden nicht unwiderruflich belastet und es besteht Flexibilität bei den Rückzahlungsbedingungen: Raten, Fristen, Teilerlasse.
Wenn das außergerichtliche Inkasso scheitert, ist der nächste Schritt die Sicherung der Forderung. Der Gerichtsvollzieher greift schnell auf das Konto des Schuldners zu — in der Regel innerhalb von 1–2 Monaten nach Stellung des Sicherungsantrags.
Die am häufigsten verwendete Form ist eine Zahlungsklage im Mahnverfahren — das Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl in nichtöffentlicher Sitzung. Die Gerichtsgebühr beträgt nur 1/4 der regulären Klaggebühr. Der Zahlungsbefehl verpflichtet den Schuldner zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen oder zum Einspruch.
Wir bieten vollständige prozessuale Vertretung — von der Klagevorbereitung über das Sicherungsverfahren bis zur Erlangung eines rechtskräftigen Urteils.
Zwangsvollstreckung — Forderungseintreibung aus dem Schuldnervermögen
Die Zwangsvollstreckung ist die letzte Phase der Forderungseintreibung — sie kommt zum Einsatz, wenn der Schuldner trotz rechtskräftiger Gerichtsentscheidung nicht freiwillig zahlt. Der Gerichtsvollzieher verfügt über Instrumente zur Ermittlung und Beschlagnahme des Schuldnervermögens.
Die Vollstreckung ist am wirksamsten, wenn der Schuldner Vermögen besitzt. Aber auch wenn der Schuldner scheinbar kein Vermögen hat, führen Erfahrung und geeignete Instrumente oft zum Ziel. Der Gerichtsvollzieher richtet Anfragen an Banken, Sozialversicherung, Finanzämter, Fahrzeugregister.
Einige Schuldner nutzen ausländische Finanzinstitute. Wir führen grenzüberschreitende Vollstreckung in ganz Europa durch. Der Europäische Zahlungsbefehl und die Zusammenarbeit mit ausländischen Vollstreckungsbehörden ermöglichen eine effektive Forderungseintreibung.
Unser Ziel ist es, Forderungen so zu verwalten, dass sie niemals verjähren. Der Schlüssel liegt in konsequentem Handeln und langfristiger Überwachung der finanziellen Situation des Schuldners.
Inkasso, Gerichtsverfahren, Zwangsvollstreckung. Wenn Überwachung nicht ausreicht — wir übernehmen den Fall und führen ihn zum Abschluss.
kancelariawierzytelnosci.legal
Klarer Plan
Aktions- und Kostenplan vor Beginn festgelegt. Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen.
Berichterstattung
Fortschritt, was erledigt ist, was als Nächstes kommt. Regelmäßige Berichte, volle Prozesstransparenz.
Risikominimierung
Formelle Kontrolle in jeder Phase. Wir reduzieren das Risiko von Fehlern, die den Fall verzögern könnten.
Für Schuldner
Offene Forderungen? Eine Lösung ist möglich.
Wir sind uns bewusst, dass diese Situation belastend sein kann. Unser Ziel ist nicht die Eskalation, sondern eine sachliche und tragfähige Lösung, die den Fall zu für beide Seiten akzeptablen Bedingungen abschließt.
Die meisten Fälle enden mit einer Einigung. Je früher Sie Kontakt aufnehmen, desto mehr Gestaltungsspielraum besteht: Ratenpläne, Vergleiche, individuelle Rückzahlungspläne. Das Gespräch ist vertraulich und unverbindlich.
Das Inkasso ist ein geordneter Prozess der Forderungseintreibung vom Schuldner. Es beginnt mit der Dokumentenanalyse und Bewertung der Erfolgsaussichten. Dann ergreifen wir außergerichtliche Maßnahmen — Zahlungsaufforderungen, telefonischer Kontakt, Verhandlung der Rückzahlungsbedingungen. Reagiert der Schuldner nicht, bringen wir den Fall vor Gericht. Nach Erlangung eines Vollstreckungstitels gehen wir zur Zwangsvollstreckung über. In jeder Phase informieren wir über Kosten, Risiken und Alternativen — die Entscheidung zur Eskalation liegt immer beim Mandanten.
Die Dauer hängt von der Verfahrensart und dem Verhalten des Schuldners ab. Außergerichtliches Inkasso dauert in der Regel 2–6 Wochen. Mahnverfahren — von einigen Wochen bis mehrere Monate. Klageverfahren können von mehreren Monaten bis über ein Jahr dauern. Zwangsvollstreckung — von einigen Wochen bei sichtbarem Vermögen bis viele Monate bei notwendiger Vermögenssuche.
Es gibt keine einheitliche Verjährungsfrist — sie hängt von der Forderungsquelle ab.
Transportforderungen verjähren nach einem Jahr. B2B-Verkaufsforderungen nach zwei Jahren ab Fälligkeit, wirksam zum Jahresende — z. B. Rechnungen mit Fälligkeit im April 2024 verjähren Ende 2026.
Für Forderungen mit Zahlungsbefehl beträgt die Frist 6 Jahre.
Wichtig: Die Übergabe an den Gerichtsvollzieher unterbricht die Verjährung — in der Praxis verhindern wir die Verjährung wirksam.
Ein Zahlungsbefehl ist eine vereinfachte Gerichtsentscheidung in nichtöffentlicher Sitzung — ohne Verhandlung. Man muss eine Klage mit Belegen einreichen: Rechnung, Vertrag, Nachweis der Zustellung der Zahlungsaufforderung. Das Gericht prüft die Dokumente und erlässt den Befehl innerhalb weniger Wochen. Der Schuldner hat 14 Tage zur Zahlung oder zum Einspruch. Reagiert er nicht, wird der Befehl rechtskräftig und bildet den Vollstreckungstitel.
Die Zwangsvollstreckung ist wirksam, wenn der Schuldner Vermögen besitzt — in solchen Fällen verläuft das Verfahren zügig. Selbst wenn der Schuldner derzeit kein Vermögen hat oder es verbirgt, führen Geduld und korrektes Vorgehen oft zum Erfolg. Der Gerichtsvollzieher hat Ermittlungsinstrumente: Anfragen bei Banken, Sozialversicherung, Finanzämtern, Fahrzeugregistern. Unser Ziel ist es, die Forderung aktiv zu betreuen und eine Verjährung wirksam zu verhindern.
Die Kosten hängen von der Phase und Art des Falls ab. Außergerichtliches Inkasso ist am günstigsten. Gerichtsverfahren umfassen eine Gerichtsgebühr (5% des Streitwerts, im Mahnverfahren nur 1/4) und Anwaltskosten. Die Kosten der Zwangsvollstreckung trägt der Schuldner. Wir präsentieren eine vollständige Kalkulation vor Beginn — Sie wissen genau, was jeder Schritt kostet.
Ja. In vielen Fällen verhandeln wir Ratenvereinbarungen, die dem Schuldner eine tragbare Rückzahlung ermöglichen und dem Gläubiger eine Beitreibung ohne Gerichtskosten. Eine Ratenvereinbarung kann in jeder Phase getroffen werden — vor der Klage, während des Gerichtsverfahrens oder während der Vollstreckung.
In den meisten Fällen bieten wir vollständige prozessuale Vertretung und Ihre Anwesenheit vor Gericht ist nicht erforderlich. Zahlungsbefehle werden in nichtöffentlicher Sitzung erlassen — ohne Anwesenheit der Parteien. In ordentlichen Verfahren vertritt ein Prozessbevollmächtigter den Mandanten bei den Verhandlungen.
Kontakt
Teilen Sie uns mit, in welcher Phase sich Ihr Fall befindet — wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung des Falls. Wir melden uns mit einem Vorschlag für die nächsten Schritte. Wir melden uns innerhalb von 15 Minuten während unserer Geschäftszeiten (9:00–17:00 MEZ).
Verantwortlicher: Kancelaria Wierzytelności, ul. Puławska 145, 02-715 Warschau, NIP: 9512116839. Daten werden bis zum Abschluss der Anfrage oder Widerruf der Einwilligung verarbeitet. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.